Wenn ein/e Teilnehmer/in die Krankenkasse bzw. den Kostenträger wechselt, kann es vorkommen, dass die angebrochene Verordnung vom neuen Träger übernommen wird. Dies können Sie wie folgt abbilden:
- Die Verordnung des Teilnehmers müssen Sie zur frühzeitigen Abrechnung bringen:
- Bearbeiten Sie hierfür die Maßnahme und setzen die Genehmigung bis auf den Tag des Krankenkassenwechsels.
- Hinterlegen Sie die neuen Versichertendaten im Patienten.
- Legen Sie eine neue Maßnahme an:
- Beim Fremd-CI hinterlegen Sie die Gesamt-CI aus der alten Maßnahme.
- Bei IK-Kasse hinterlegen Sie die Nummer der neuen Krankenkasse.
- Die Übernahmebescheinigung der neuen Krankenkasse muss an die Abrechnungsstelle in Essen eingereicht werden, sodass eine fehlerfreie Bearbeitung erfolgen kann.