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Was muss bei einem Krankenkassen-/Kostenträgerwechsel beachtet werden?

Wenn ein/e Teilnehmer/in die Krankenkasse bzw. den Kostenträger wechselt, kann es vorkommen, dass die angebrochene Verordnung vom neuen Träger übernommen wird. Dies können Sie wie folgt abbilden:

  1. Die Verordnung des Teilnehmers müssen Sie zur frühzeitigen Abrechnung bringen:
    • Bearbeiten Sie hierfür die Maßnahme und setzen die Genehmigung bis auf den Tag des Krankenkassenwechsels.  bearbeite mich
    • Ansicht der Massnahme/ Veordnung
  2. Hinterlegen Sie die neuen Versichertendaten im Patienten.
  3. Legen Sie eine neue Maßnahme an:
    • Beim Fremd-CI hinterlegen Sie die Gesamt-CI aus der alten Maßnahme.
    • Bei IK-Kasse hinterlegen Sie die Nummer der neuen Krankenkasse.
  4. Die Übernahmebescheinigung der neuen Krankenkasse muss an die Abrechnungsstelle in Essen eingereicht werden, sodass eine fehlerfreie Bearbeitung erfolgen kann.

 

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